Revisionsablehnung des BGH: Urteil zu tödlich endender Polizeiflucht in Berlin rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2021 die Revision eines Urteils des Landgericht Berlin nicht zur Entscheidung angenommen und die Rechtsfehlerprüfung als unbegründet verworfen. Das Landgericht Berlin, an welchem der Fall verhandelt ursprünglich wurde, hatte den Angeklagten wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchten Mordes sowie einer Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der damals 27 – Jährige Angeklagte hatte am 06. Juni 2018 in der Berliner Innenstadt mit einem Komplizen einen Diebstahl begangen. Als die Polizei auf die beiden Diebe aufmerksam geworden ist, kam es zu einer wilden Verfolgungsjagd durch die Berliner Innenstadt.
Als das Fahrzeug letztendlich von mehreren Polizeifahrzeugen eingekesselt wurde, rammte sich der Beschuldigte unter erheblicher Gefährdung der sich im Einsatz befindlichen Beamten den Weg frei, um zu flüchten. Dies gelang ihm derart, dass er auf die Gegenfahrbahn manövrieren und beschleunigen konnte. Unter mehrfacher erheblicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit sowie auch dem Wechsel zwischen der Normal – und der Gegenspur kam er schlussendlich an eine Kreuzung, in welcher vier Fahrstreifen münden und diese bereits seit mehreren Sekunden aufgrund eines Rotlichtsignals nicht mehr befahren werden durfte.
Zusammenstoß brachte das Auto zum Stehen
Er ignorierte die Ampel und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kreuzung ein. Dabei kam es zu einer Kollision mit zwei von rechts und querenden Fahrzeugen, bei welchen die Ampel grün zeigte. Das Fahrzeug des Angeklagten wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen eine bei Grünlicht kreuzende 22 – Jährige Radfahrerin geschleudert, bis es schließlich an einem parkenden Auto zum Stehen kam. Die Radfahrerin kam durch diesen Unfall ums Leben. Auch der Komplize des Angeklagten, welcher sich auf dem Beifahrersitz befand, erlag seinen Verletzungen durch den Aufprall.
Trotz Verletzung – Täter versucht zu fliehen
Da das Fahrzeug durch die Kollision nicht mehr fahrtüchtig war, wagte der Angeklagte den Versuch, trotz eigener schwerer Verletzungen zu Fuß zu flüchten. Er wurde von den Beamten festgenommen.
Das Landgericht Berlin verurteilte ihn daraufhin wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchten Mords sowie einer Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haftstrafe. Dagegen richtet er sich mit einer Revision zum Bundesgerichtshof.
Die Richter aus Karlsruhe lehnten dieses Begehren jedoch ab. Aus Sicht der Juristen hält die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin der revisionsrechtlichen Überprüfung statt. Hinsichtlich der Tötungshandlungen gegenüber der Fußgängerin als auch seines Komplizen könne mindestens der Eventualvorsatz zugerechnet werden, also das billigende In-Kauf-Nehmen des Taterfolges. Hier argumentierte das Landgericht folgerichtig mit den schweren Verstößen gegen die StVO sowie dem vorsätzlichen Einfahren in die Kreuzung bei Rotlicht mit überhöhter Geschwindigkeit.
Typischer Fall des Alleinrennens
Des Weiteren ist auch problemlos von einer Erfüllung des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gemäß § 315 d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 5 StGB gegeben. Hier handelt es sich um einen sogenannten „Polizeifluchtfall“ in Bezug auf die Durchführung von verbotenen „Alleinrennen“, welche seitens der Oberlandesgerichte sowie auch dem BGH bereits hinreichend durch Kriterien und Leitlinien ausgelegt wurden und die seitens der Kammer des Landgerichts hier auch richtig angewandt wurden.
Die Revision scheitert demnach aufgrund mangelnder Sachrüge. Das Urteil des Landgerichts erwächst in Rechtskraft.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.05.2021 – 4 StR 142/20 –
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Hinweis:
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Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht