Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin - Rechtsanwalt Sven Skana

Sie haben als Beschuldigter ein Anhörungsformular von der Polizei erhalten und sind sich aber keiner Schuld bewußt?

Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht mit mehr als 20-jähriger Erfahrung und berate Sie gerne in allen Fragen zu Strafsachen. Ich stehe Ihnen in jeder Verfahrenslage für eine erfolgreiche Verteidigung in Berlin und Deutschlandweit zur Seite.

Damit Sie den Ermittlungs- und Justizbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Gericht)  nicht unvorbereitet entgegentreten müssen, biete ich Ihnen meine langjährige Erfahrung und Sachkenntnis an. In einem Vorgespräch berate ich Sie gerne zu Ihrem Problem und einer möglichen erfolgreichen Verteidigung.

Sie suchen einen Fachanwalt in Berlin, der eine Spezialisierung im Strafrecht hat?

Meine langjährige Erfahrung und Fachkenntnis auf dem Gebiet des Strafrechtes und Strafprozessrechtes sowie die Arbeit als Strafverteidiger in Berlin und bundesweit auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts erlauben mir eine kompetente und sehr zielorientierte Verteidigung in großen und kleinen Strafsachen in allen Bereichen des Strafrechtes.

Ich unterstütze und verteidige Sie neben dem allgemeinen Strafrecht auch im BetäubungsmittelstrafrechtVerkehrsstrafrechtJugendstrafrechtNebenklagevertretung / Opfervertretung sowie bei der erkennungsdienstlichen Behandlung.

Rechtsanwalt Sven Skana - Anwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Sven Skana - Anwalt für Strafrecht

Effiziente und kompetente juristische Beratung in allen Bereichen des Strafrechtes

Informieren Sie sich bitte ganz unverbindlich darüber, was wir für Sie tun können und lernen Sie in Ruhe die Möglichkeiten kennen, die wir für Ihre Problemlösung bereithalten. Die Rechtsanwaltskanzlei Johlige, Skana & Partner hat mit Rechtsanwalt Skana einen Schwerpunkt im Strafrecht. Wir sind in der Lage, Sie effizient, kurzfristig und dennoch kostengünstig zu beraten. Wir haben die Kosten für Sie stets im Blick – so behalten Sie zu jederzeit die volle Kostenkontrolle!

Unser Handeln ist dabei stets auf Ihren Erfolg bei der Lösung Ihres Rechtsproblems ausgerichtet. Denn ein Strafverfahren kann enorme Konsequenzen haben:

  • eine hohe Geldstrafe
  • eine Haftstrafe
  • eine Eintragung in das Führungszeugnis
  • eine Entziehung der Fahrerlaubnis

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin und dem ganzen Bundesgebiet aktiv in den Bereichen:

Allgemeines Strafrecht | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht
Allgemeines Strafrecht

Im Allgemeinen Strafrecht werden alle Delikte aus dem Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet, die man keinem speziellen Strafrecht zuordnen kann und die nicht Bestand von Nebengesetzen im Strafrecht sind. Das heißt aber nicht, dass eine Strafverfolgung im Allgemeinen Strafrecht nicht der Betreuung eines erfahrenen und kompetenten Strafverteidigers bedarf. Sie sollten unbedingt auch bei Strafverfahren im Allgemeinen Strafrecht einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Sachlage prüft und bewertet. Weiter lesen …

Betäubungsmittelstrafrecht BTM, THC, Amphetamin, Speed, Kokain | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht
Betäubungsmittel Strafrecht (BTM)

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) oder auch gerne umgangssprachlich Drogenstrafrecht genannt, ist ein aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ausgegliedertes Spezialgesetz, das sich mit Strafhandlungen in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (Drogen wie z.B. Amphetamin, Cannabis) beschäftigt. Ziel des Betäubungsmittelgesetzes ist die Bekämpfung der Betäubungsmittel Kriminalität (Drogenkriminalität) wie Drogenhandel und richtet sich gegen Händler (Dealer) und Konsumenten. Weiter lesen …

Verkehrsstrafrecht | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Delikten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) oder die Fahrerflucht oder auch Unfallflucht – das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Von Geldstrafen über Fahrverbot oder Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen reicht das Spektrum möglicher Strafen im Verkehrsstrafrecht.  Weiter lesen …

Graffiti Straftaten - Jugendstrafrecht | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht
Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht findet in Strafverfahren Anwendung, in denen der Täter einer Straftat oder eines Deliktes nach allgemeinem Strafrecht nicht belangt werden kann. Das ist der Fall, wenn der Beschuldigte unter 18 Jahren alt ist. Man unterscheidet dabei zwischen Heranwachsenden (18 – 20 Jahre) und Jugendlichen (14 – 17 Jahre). Ist der Straftäter unter 14 Jahren alt, also ein Kind, ist er gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) schuldunfähig und strafunmündig. Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind Sondervorschriften bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende geregelt. Weiter lesen …

Rechtsanwalt Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht
Nebenklage-/ Opfervertretung

Die Nebenklagevertretung oder Opfervertretung  durch einen Opferanwalt hilft Opfern einer Straftat oder Hinterbliebenen sich von der großen psychischen Belastung der Opferrolle zu befreien und dem Täter als Kläger gegenüber zu treten. Dabei vertritt der Opferanwalt seine Mandanten mit einer besonders auf die Straftaten (z.B. Tötungsdelikte, Sexualstraftaten, Missbrauch) zugeschnittenen Strategie. Wichtige Punkte dabei sind das Anwesenheitsrecht, Fragerecht, Akteneinsichtsrecht oder Rechtsmittelrecht, die der Opferanwalt für seinen Klienten erwirkt. Weiter lesen …

Erkennungsdienstliche Behandlung | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht
Erkennungsdienstliche Behandlung

Die Erkennungsdienstliche Behandlung umfasst die Maßnahmen der Strafverfolgungs Behörden, die zur Erfassung von Informationen der Strafverfolgung nötig sind. Dazu können Fingerabdrücke, Lichtbildaufnahmen, Handflächenabdrücke oder die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale (z.B. Narben, Tätowierungen) gehören. Doch gibt es für eine Erkennungsdienstliche Behandlung genaue Vorschriften (§ 81b der Strafprozessordnung (StPO)), an die sich die Polizei halten muss. Der Rechtsanwalt weiß, wie man sich gegen einige der angeordneten Maßnahmen zur Wehr setzen kann.  Weiter lesen …

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten juristisch beraten werden?

20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Umgang mit dem Strafrecht

  • Bundesweite Vertretung ohne Zusatzkosten
  • Anwaltswechsel ohne Zusatzkosten
  • innovativ
  • erfolgsorientiert
  • mit praktisch 20 Jahren Erfahrung
  • mit guten Kontakten zu Richtern und Behörden
  • im gesamten Bundesgebiet
  • mit Telefonservice täglich von 08:00 – 20:00 Uhr

Deshalb ist es für eine erfolgreiche Verteidigung sehr wichtig, sich zu einem Tatvorwurf immer erst dann zu äußern, nachdem Einsicht in die Ermittlungsakten genommen wurde.

Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Geht es auch ohne Anwalt?

Die Frage, ob man den Ermittlungs- und Justizbehörden auch ohne Anwalt entgegentreten sollte, ist ganz schnell beantwortet: NEIN. Ein Strafrechtsverfahren kann weitreichende Folgen haben. Es geht um sehr viel und so sollte man dieser Tatsache von Anfang an gut beraten und mit kompetenter Hilfe begegnen. Schnell kann man angezeigt und vorgeladen werden. Teilweise reichen schon anonyme Hinweise bei der Polizei, um eine Vorladung zu veranlassen. Doch ist man verpflichtet dieser nachzukommen oder welche weiteren Rechte hat man? All das wissen wir und setzen dieses Wissen und unsere lange Erfahrung ein, um Ihnen die Last eines anstrengenden Verfahrens abzunehmen.

Wie verhalten bei Strafanzeige oder Vorladung?

Was tun, wenn man eine Strafanzeige oder Vorladung erhält? Das fragen sich die meisten und reagieren ganz unterschiedlich. In jedem Fall ist dazu zu raten, ruhig zu bleiben und sich über seine Rechte und Pflichten genau zu informieren. In diesem Fall ist der Rechtsanwalt immer ein kompetenter Ansprechpartner. Im Fall einer polizeilichen Vorladung ist es nicht Pflicht, dieser nachzukommen. Im Zuge des Aussage Verweigerungsrechtes ist man nicht zum Erscheinen verpflichtet. Sollte es sich um eine Beschuldigtenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft handeln, ist man zur Anwesenheit verpflichtet. Aber auch dort hat man das Recht der Aussage Verweigerung.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Voraussetzung, um von mir vertreten zu werden. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen aber die Möglichkeit einem Verfahren ruhig und gelassen entgegen zu sehen. Vor einem Verfahren sind die anfallenden Kosten kaum kalkulierbar. Jeder Prozess ist anders. Aufgrund meiner langen Erfahrung kann ich Ihnen natürlich Prognosen abgeben, aber Sicherheit in der Kostensache haben Sie mit einer Rechtsschutzversicherung. Dabei können Sie den Rechtsschutz auf einzelne Bereiche des Strafrechtes einschränken, um die Kosten gering zu halten. Häufig gewählte Bereiche sind der Verkehrsrechtsschutz, Familien-Rechtsschutz oder Arbeits-Rechtsschutz. Als Mieter kann eine Wohn-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Laut aktuellen Statistiken hat fast die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Rechtsschutzversicherung.

Bis zu welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?

Da jugendliche Straftäter vom Gesetzgeber erzieherisch bestraft werden sollen, unterliegen sie ganz besonderen Bestimmungen im Strafrecht. Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht und gilt für Straftäter im Alter von 14 – 18 Jahren. Dabei wird zwischen „jugendlichen Straftätern“ (14 – 17 Jahre) und „heranwachsenden Straftätern“ (18 – 20 Jahre) unterschieden. Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind alle Sondervorschriften in Verfahren gegen jugendliche Straftäter geregelt.

Hausdurchsuchung – Was ist zu tun? Was sind die Rechtliche Grundlagen?

Eine Hausdurchsuchung ist eine unangenehme Erfahrung, die man nicht (immer) unbedingt in jedem Fall über sich ergehen lassen muss. Es gibt sogar gesetzlich festgelegte Zeiten, zu denen Hausdurchsuchungen ohne gesonderte richterliche Anordnung nicht gestattet sind. Diese liegen Saisonabhängig meist in den Nachtstunden. Bei einer Hausdurchsuchung können recht viele Personen zugegen sein: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gemeinde (Stadt). Auch Spürhunde können zum Beispiel bei Drogendelikten zum Einsatz kommen. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss ist Grundlage einer Durchsuchung und wird Ihnen ausgehändigt. Wenn nicht, sollten Sie danach fragen. Ist dieser vorhanden dürfen sie den Eintritt nicht verwehren. Sie sollten mich in jedem Fall sofort informieren, um die Situation nicht noch zu verschlimmern.