Kosten & Gebühren

    Transparente Kosten — keine Überraschungen

    Unsere Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG und GKG. Sie wissen immer vorab, welche Kosten auf Sie zukommen — und ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese übernimmt.

    Kostenübersicht

    Was kostet ein Strafverteidiger?

    Erstberatung

    190 €

    Ausführliche Prüfung Ihrer Rechtslage inkl. Handlungsempfehlung. Wird bei Mandatserteilung vollständig angerechnet.

    inkl. MwSt.

    Außergerichtliche Vertretung

    nach RVG

    Akteneinsicht, Stellungnahmen, Korrespondenz mit Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Gebühren richten sich nach dem RVG.

    abhängig vom Streitwert

    Gerichtliche Vertretung

    nach RVG / GKG

    Verteidigung vor Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht. Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach RVG bzw. individueller Vergütungsvereinbarung.

    abhängig vom Verfahren

    Unser Versprechen

    Warum Sie bei uns keine bösen Überraschungen erleben

    Gesetzliche Gebührenordnung

    Unsere Vergütung richtet sich nach dem RVG — keine Überraschungen, keine versteckten Kosten.

    Erstberatung wird angerechnet

    Die Kosten der Erstberatung (190 €) werden bei Mandatserteilung vollständig auf die weiteren Gebühren angerechnet.

    Rechtsschutzversicherung? Wir klären das

    Wir prüfen Ihre Deckung und übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Versicherung.

    Kosten-Nutzen-Analyse vorab

    Bevor Sie eine Entscheidung treffen, erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

    Rechtsschutzversicherung

    In den meisten Fällen zahlt Ihre Versicherung — komplett

    Viele Mandanten verfügen über eine Strafrechtsschutzversicherung, die im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Wir kümmern uns um die Deckungsanfrage — Sie müssen sich um nichts kümmern.

    • Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz kostenlos
    • Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie
    • Direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung
    • In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten
    • Auch Selbstbeteiligung vorab transparent kommuniziert

    Keine Rechtsschutzversicherung?

    Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie bei einigen Internetanbietern rückwirkend oder sofort eine abschließen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten, bevor wir tätig werden.

    Kostenlose Beratung anfordern

    Erstberatung für 190 € — wird bei Mandatserteilung angerechnet

    Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt — und was es kostet.

    Häufige Fragen

    Fragen zu Kosten & Gebühren

    Was kostet die Erstberatung genau?+

    Die Erstberatung kostet 190 € inkl. MwSt. In diesem Gespräch prüfen wir Ihre Rechtslage umfassend und geben Ihnen eine klare Handlungsempfehlung. Falls Sie uns anschließend mandatieren, wird dieser Betrag vollständig angerechnet.

    Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?+

    In den allermeisten Fällen ja. Wir stellen für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und klären die Kostenübernahme, bevor weitere Kosten entstehen. In der Regel übernimmt die Versicherung sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

    Was passiert, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?+

    Auch ohne Versicherung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir informieren Sie vor jedem Schritt transparent über die anfallenden Kosten und das zu erwartende Kosten-Nutzen-Verhältnis. So treffen Sie immer eine informierte Entscheidung.

    Wie werden die Anwaltskosten berechnet?+

    Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Höhe der Gebühren hängt vom Streitwert bzw. Gegenstandswert Ihres Falls ab. Bei einem einfachen Bußgeldbescheid über 100 € sind die Kosten deutlich geringer als bei einem Führerscheinentzugsverfahren.

    Gibt es versteckte Kosten?+

    Nein. Wir arbeiten nach gesetzlichen Gebühren und informieren Sie vorab über alle zu erwartenden Kosten. Transparenz ist uns besonders wichtig — Sie erhalten immer eine klare Kostenaufstellung, bevor wir tätig werden.

    Kann ich die Kosten in Raten zahlen?+

    In Einzelfällen können wir individuelle Zahlungsvereinbarungen treffen. Sprechen Sie uns darauf an — wir finden eine Lösung.

    Wer trägt die Kosten, wenn ich das Verfahren gewinne?+

    Bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten — inklusive Ihrer Anwaltskosten. Auch deshalb lohnt es sich häufig, sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren.

    Lohnt sich ein Strafverteidiger finanziell?+

    Im Strafrecht geht es selten nur um Geld — eine Verurteilung kann Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Eintrag im Führungszeugnis oder berufliche Folgen bedeuten. Eine professionelle Verteidigung zahlt sich daher praktisch immer aus.

    Kann ich eine Rechtsschutzversicherung noch nachträglich abschließen?+

    Für bereits laufende Verfahren greift eine neue Versicherung in der Regel nicht. Allerdings gibt es Anbieter mit kurzen Wartezeiten. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

    Wie buche ich eine Erstberatung?+

    Sie können online über unsere Kontaktseite einen Termin online buchen oder uns über das Kontaktformular erreichen. In dringenden Fällen rufen Sie uns bitte an!