Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

    Betäubungsmittelstrafrecht — erfahrene Verteidigung bei Drogendelikten

    Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), umgangssprachlich auch Drogenstrafrecht genannt, ist ein Spezialgesetz, das sich mit Strafhandlungen rund um Betäubungsmittel beschäftigt — von Cannabis und Amphetamin bis hin zu härteren Drogen. Es richtet sich gleichermaßen gegen Händler und Konsumenten.

    Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana

    • Verteidigung bei Besitz, Erwerb, Handel und Einfuhr von Betäubungsmitteln
    • Strategische Begleitung bei Razzien und Hausdurchsuchungen
    • Prüfung von Beweisverwertungsverboten
    • Erreichen von Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung
    • Beratung zur Therapieoption nach § 35 BtMG („Therapie statt Strafe“)
    • Über 25 Jahre Erfahrung — bundesweite Vertretung
    • Schnelle Erreichbarkeit bei Notfällen
    • Diskrete und vertrauliche Beratung

    Geringe Menge oder gewerblicher Handel?

    Die Strafzumessung im BtM-Strafrecht hängt entscheidend von Wirkstoffmenge, Drogenart und Tatumständen ab. Die Grenze zwischen geringer Menge und nicht geringer Menge entscheidet oft über eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Wir prüfen jede Berechnung der Behörden im Detail.

    Razzia oder Festnahme — was nun?

    Schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie uns sofort. Auch eine Hausdurchsuchung muss bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügen. Ein richterlicher Beschluss ist Pflicht — wir prüfen, ob Verfahrensfehler die Verwertbarkeit der Beweise beeinträchtigen.

    Therapie statt Strafe

    Bei Drogenabhängigkeit kann eine Therapie nach § 35 BtMG unter bestimmten Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe ersetzen oder verkürzen. Wir prüfen, ob diese Option für Sie in Betracht kommt, und begleiten den Antragsprozess.

    Ihr Anwalt

    Warum Rechtsanwalt Sven Skana?

    Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.

    • Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
    • Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
    • Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
    • Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
    • Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren
    Rechtsanwalt Sven Skana

    Häufige Fragen

    Antworten auf Ihre Fragen

    Was ist die „nicht geringe Menge“?+
    Die nicht geringe Menge wird je nach Substanz unterschiedlich bestimmt — bei Cannabis z. B. bei 7,5 g THC, bei Amphetamin bei 10 g Wirkstoff. Wird sie überschritten, droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
    Werde ich bei Eigenbedarf bestraft?+
    Auch der Besitz geringer Mengen ist grundsätzlich strafbar. Bei sehr kleinen Mengen kann das Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt werden — eine Garantie gibt es jedoch nicht. Wir prüfen die Einstellungschancen.
    Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?+
    Eine Hausdurchsuchung benötigt grundsätzlich einen richterlichen Beschluss. Verlangen Sie diesen unbedingt. Schweigen Sie zur Sache und rufen Sie uns sofort an — wir kommen zur Begleitung.
    Verliere ich automatisch meinen Führerschein?+
    Nicht zwingend, aber häufig. Bei BtM-Delikten prüft die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig die Fahreignung — auch unabhängig vom Strafverfahren. Wir verteidigen Sie auch im verwaltungsrechtlichen Verfahren.
    Was ist „Therapie statt Strafe“?+
    Nach § 35 BtMG kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zurückgestellt werden, wenn sich der Verurteilte einer Drogentherapie unterzieht. Bei erfolgreicher Therapie kann die Strafe erlassen werden.
    Gilt das neue Cannabisgesetz rückwirkend?+
    Nein. Eine vor Inkrafttreten des CanG ausgesprochene Verurteilung oder Fahrerlaubnisentziehung bleibt grundsätzlich bestehen. Wir prüfen Ausnahmefälle individuell.
    Kann ich anonym bleiben?+
    Eine Vertretung durch uns ist absolut diskret. Behördlich bekannte Daten lassen sich allerdings nicht zurückziehen — umso wichtiger ist eine effektive Verteidigung.
    Was kostet die Verteidigung?+
    Die Kosten richten sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Wir besprechen die Kostenstruktur transparent in der Erstberatung.
    Übernimmt die Rechtsschutzversicherung?+
    Bei Vorsatzdelikten — und damit den meisten BtM-Verfahren — meist nicht. Bei Freispruch werden die Kosten oft erstattet. Details klären wir vorab.
    Wann kommt es zur Untersuchungshaft?+
    U-Haft droht bei dringendem Tatverdacht und einem Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr). Wir kämpfen für Ihre Haftverschonung oder Aufhebung.

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