Amtsgericht Hechingen – Strafbefehl wegen Urkundenfälschung aufgrund Vorlage eines gefälschten Impfpasses

 In Veröffentlichungen

Das Amtsgericht Hechingen hat als eine der ersten Amtshandlungen im neuen Jahr 2022 einen Strafbefehl gegen eine 60 – jährige Frau aus Balingen erlassen. Sie soll ihren Impfnachweis gefälscht haben.

Der Verhandlung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Frau ist in eine stadtbekannte Apotheke eingekehrt und hat dort einen physischen Impfpass vorgelegt, welcher mit zwei Einträgen der COVID-19-Impfung ausgestattet war. Diese Impfungen hat die Frau jedoch nie erlangt. Die Einträge in ihrem Papierimpfpass waren von ihr gefälscht worden.

Ziel war es, dass die 60 – jährige durch die Vorlage des falschen Impfpasses einen QR – Code durch das Personal der Apotheke ausgestellt bekommt, welchen Sie dann für ihren „Geimpften-Status“ vorzeigen kann.

Apothekerin überführte die Fälscherin

Die Pharmazistin, welche soeben ihre Schicht in der besagten Apotheke angetreten hat, erkannte, dass es sich bei den Stempeln hinsichtlich der vermeintlichen COVID-Impfung wohl um eine Fälschung handeln würde, da Sie als Personal bereits des Öfteren damit auseinandergesetzt wird. Dies ist somit kein Phänomen, welches lediglich vereinzelt in Deutschland auftritt, sondern ist seit der Veröffentlichung der Impfstoffe sowie der damit verbundenen Privilegien Gang und gebe.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die 60 – jährige erhoben. Das Amtsgericht Hechingen hat den Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen. Als Geldstrafe wurde eine Summe von 3.600 EUR + anfallende Gerichtskosten festgelegt.

Beschuldigte erschien nicht zum Verhandlungstermin – Urlaub auf Teneriffa

Die Beschuldigte ist jedoch nicht bei der Verhandlung aufgetaucht, da Sie sich zu dem Zeitpunkt in ihrem Sommerurlaub in Teneriffa befand. Sie habe auch keinen Verlegungsantrag oder ähnliches gestellt, um dem Gericht ihrem Urlaub mitzuteilen. Sie kam schlichtweg nicht.

Ein Vorgehen gegen den Strafbefehl wäre zu diesem Zeitpunkt noch möglich gewesen, jedoch wohl nicht mit Erfolg gekrönt. Kurz bevor die 60 – jährige ihren gefälschten Impfpass präsentierte, kam es zu einer Gesetzesänderung seitens der Legislative, welche genau diese Situationen gesondert sanktioniert. Bei früheren Fällen war die Rechtslage bislang nicht zu 100 % geklärt, da ein solcher Impfpass bis dahin noch als „falsches Gesundheitszeugnis“ gewertet wurde. Die Strafen dafür waren deutlich geringer.

Als Urkundenfälschung konnte diese Konstellation nur ausgelegt werden, wenn der Täter das gefälschte Dokument bei offiziellen Stellen vorzeigte, beispielsweise bei Behörden. Dazu zählten jedoch keine Apotheken und Gaststätten. Durch die Gesetzesänderung ist der Straftatbestand nun jedoch eindeutig.

Das Urteil erwuchs in Rechtskraft.

AZ.: AG Hechingen, AZ unbekannt

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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