Add Your Heading Text Here

Verdeckte Ermittler – Tatprovokation durch V-Mann stellt Verfahrenshindernis dar

Der Strafsenat des Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.06.2015 klargestellt, dass eine rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch verdeckte Ermittler ein Verfahrenshindernis begründet. Komme es nur deswegen zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe, weil die Ermittler die Tat durch massives Drängen provozieren, so darf es zu keiner Verurteilung wegen Beihilfe führen. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt […]