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Notwehrrecht ist Jedermannsrecht – Selbst bei Angriff von Erstklässlern gegenüber Schulpädagogen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste in einem Beschluss vom Juni 2016 über eine außergewöhnliche Körperverletzungskonstellation entscheiden. Fraglich war, ob sich ein Schulpädagoge vollumfänglich auf das Notwehrrecht aus § 32 StGB berufen kann, wenn er von Kindern der ersten Klasse körperlich angegriffen wird. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schulpädagoge wurde als 1-Euro-Kraft in einer Gemeinschaftsgrundschule […]