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Kollektivbeleidigung „Cops are bastards“: lediglich bei Bezug zu überschaubarer Personengruppe strafbar

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste sich im Sommer 2016 mit der Reichweite der Beleidigungsdelikte nach § 185 ff. StGB befassen und dessen verfassungsrechtliche Grenzen konkretisieren. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass eine Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch erst dann gegeben ist, wenn die Äußerung sich auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht. Dies führe […]