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Schwerer Raub: Diebstahl unter Drohung mit einem Schlüssel erfüllt Voraussetzungen des nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB = Zwingend Haftstrafe?

Der Bundesgerichtshof hat im Sommer 2017 entschieden, dass das Verwenden eines Schlüssels als „Messerattrappe“ als Nötigungsmittel dazu geeignet ist, einen schweren Raub im Sinne des § 250 StGB anzunehmen, welcher eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren fordert und somit nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte klingelte […]