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Bedienung des Navigationssystems bei Tempo 200 = grob fahrlässig?

Im Jahre 2017 hatten die Richter des OLG Nürnberg einen skurrilen Fall der Unfallschadensregulierung zu erörtern. Der Beklagte verlor die Kontrolle eines gemieteten Sportwagens, als er sich bei Tempo 200 km/h dem üppigen Infotainment-System der Luxuskarosse zuwandte. Die Autovermietung als Klägerin beruft sich auf grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten. Dieser streitet jegliches Verschulden ab. Der […]