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Kein besonders schwerer Raub, wenn Täter lediglich „neue“ Verhaftung wollte!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im April 2019 per Beschluss ein Urteil des Landgerichts Augsburg aufgehoben, in dem die Angeklagte wegen besonders schweren Raubes gem. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden war. Nach den Feststellungen des Landgerichts sei die Angeklagte im Mai 2018 […]