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Alkoholfahrt & selbst herbeigeführte Trunkenheit: gemilderte Höhe der Strafe?

In dem vom OLG Celle zu verhandelnden Fall trank der Angeklagte mit seinem Freund nach einem Fußballspiel Alkohol, ohne dass die Menge des Alkoholkonsums und eine etwaige „Trinkbeteiligung“ des Freundes nachträglich noch festgestellt werden konnte. Später auf dem Heimweg verursachte der relativ fahruntüchtige Angeklagte (0,88 g Promille) aufgrund überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall, bei dem sein […]