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Fahrerlaubnisentzug / Unfallflucht gem. § 142 StGB nur bei Vorsatz

Das LG Dortmund hatte aufgrund einer Beschwerde des Beschwerdeführers (nachfolgend: BF) gegen den Beschluss des AG Dortmund vom 03.01.2019 beschlossen, dass dieser angesichts der Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde aufzuheben und dem BF trotz des dringenden Tatverdachts der Begehung einer Straftat nach § 142 StGB sein Führerschein wieder auszuhändigen ist. § 69 Abs. 1 Satz […]