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Wiederholter Raub – neue Reuebekundungen verlieren an Wirkung

Das Amtsgericht München hat einen 39 – Jährigen erneut wegen Raubes verurteilt und diesmal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung ausgesprochen. Der Strafrichter argumentierte die Sanktionserhöhung durch sein Urteil mit dem Verlust seiner „glaubhaften und ehrwürdigen“ Wirkung seiner wiederholenden Reuebekundungen.  Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte gestand vor Gericht, dass er am […]