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BGH: Grenzen der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation

Der Bundesgerichtshof hat sich im Dezember 2021 bezüglich der Revision eines landgerichtlichen Urteils aufgrund des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu den Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation ausgesprochen. In der Revisionsinstanz bedurfte es der Abgrenzung von rechtsstaatswidriger Beeinflussung durch einen verdeckten Ermittler. Letztendlich konnten die Richter aus Karlsruhe keine Tatprovokation erkennen, welche die Grenzen übersteigt. […]