Schüsse auf Fahrzeug im Straßenverkehr – kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

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Rechtstipp vom 6.11.2018

Der BGH hat mit Beschluss vom 30. August 2017 entschieden, dass Schüsse auf Fahrzeuge im Straßenverkehr nicht immer einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr i.S.d. § 315 b Abs.1 StGB darstellen.

Hintergrund dieses Beschlusses war, dass ein Fahrer einen Pistolenschuss auf ein neben ihm befindliches Fahrzeug abgegeben hat.

Der BGH verlangt, dass eine konkrete Gefahr für eines der in § 315 b Abs. 1 StGB genannten Schutzobjekte vorliegen muss, die auf die Wirkungsweise der für die Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte, beispielsweise die Dynamik des Straßenverkehrs, zurückzuführen ist.

Daran würde es fehlen, wenn der Schaden lediglich auf der Dynamik der auftretenden Projektile beruht, die durch die Pistolenschüsse selbst freigesetzt wird. Laut BGH müsse der Täter in seine Vorstellung aufnehmen und billigen, dass es infolge des Schusses zu einem Beinahe-Unfall kommen kann.

Nur in einem solchen Fall kann der Täter dann wegen Versuchs des §315 b Abs. 1 StGB verurteilt werden.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

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