Steine von einer Brücke werfen — gefährlicher Eingriff nach § 315 StGB?
Der Bundesgerichtshof musste sich kurz vor den Feiertagen 2021 noch einmal mit einem Fall zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr beschäftigen. Das vorinstanzlich zuständige Landgericht hatte einen Angeklagten verurteilt, der kleine Steine von einer Brücke auf eine Straße geworfen hatte.
Der BGH prüfte, ob bereits durch das Werfen kleiner Steine ein gefährlicher Eingriff im Sinne des § 315b StGB vorliegt — also eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer entstanden ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt mit dem geschilderten Fall deckt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sven Skana
Anwalt für Strafrecht
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