Gefahrenquelle selbst geschaffen — Todesfolgen von Berufsrettern zurechenbar?
Der Bundesgerichtshof hat sich im letzten Jahr mit einer strafrechtlichen Entscheidung und der Problematik der Zurechnung von Verletzungen sogenannter „Berufsretter“ auseinandergesetzt. Durch eine Explosion oder ähnliche Gefahrenlagen kann der Schadensverursacher auch für die Folgen von Rettungseinsätzen strafrechtlich belangt werden.
Maßgeblich ist die Frage, ob der durch eigenes Verhalten geschaffene Risikobereich auch das spezifische Rettereinsatzrisiko umfasst.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt mit dem geschilderten Fall deckt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sven Skana
Anwalt für Strafrecht
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