Angriff auf Ärztin + Zerstörung von Krankenhausmaterial: Unterbringung in Entziehungsanstalt auf Bewährung

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Fünfstelliger Sachschaden im Krankenhaus nach Randale eines Mannes

Das Amtsgericht München musste im Juni 2021 über die Unterbringung eines 37 – jährigen Mannes entscheiden, welcher im Krankenhaus unter Alkohol – und Drogeneinfluss versuchte, die leitende Ärztin zu schlagen und im Anschluss teures Gesundheitsequipment zerstörte. Die Strafrichterin urteilte, dass sich der Mann aufgrund langjähriger psychischer Probleme in Verbindung mit einer akuten Alkohol – und Drogenintoxikation wohl eine Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tat ergeben hat. Da er sich aktuell in Therapie befindet sieht es das Gericht als ausreichend an, die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung auszusetzen. 

Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:

Im Mai 2018 wurde gegen Mitternacht ein bewusstloser, komatöser Mann in das Innenstadtklinikum der LMU München eingeliefert. Die leitende Ärztin der Notaufnahme untersuchte den Beschuldigten körperlich. Während dieser Untersuchung kam es zu einem plötzlichen Erwachen des Beschuldigten. Ohne Vorwarnung oder einen sonst einsehbaren rechtfertigenden Grund schlug der Mann in Richtung der Ärztin, mit der Absicht diese zu verletzen. Diese konnte glücklicherweise dem Schlag rechtzeitig ausweichen und blieb unverletzt. 

Attacke führte zu einem Schaden von knapp 14.000 €

Nach dieser Attacke erhob sich der Mann und riss den neben dem Krankenhausbett angebrachten Überwachungsmonitor aus einer fest verschraubten Leiste. Um seinem Unmut kund zu tun, warf er den Bildschirm auf den Boden, wo dieser zersplitterte. Es kam zu einem Sachschaden von insgesamt 13.477,94 €.

Der Beschuldigte ist jedoch kein unbeschriebenes Blatt. In den Jahren von 2012 – 2019 wurde er insgesamt sechsmal aufgrund unterschiedlicher vorsätzlicher sowie fahrlässiger Delikte zu Geldstrafen verurteilt. 

Mann stand unter gesetzlicher Betreuung

Sein Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant nun seit knapp zwei Jahren unter gesetzlicher Betreuung stehe, da bei ihm wiederkehrende Muskellähmungen diagnostiziert wurden. Diese traten bereits kurz vor dem Vorfall auf. An das Ereignis im Mai 2018 kann er sich nicht mehr erinnern. Er kann lediglich rekonstruieren, dass er sich im Nachhinein ca. drei bis vier Monate in einer stationären Behandlung befunden hat. Obwohl zum Tatzeitpunkt bei dem Angeklagten durch die Untersuchung seiner Haare ein schädlicher Gebrauch von Cannabis und Alkohol festgestellt werden konnte, könne man nicht davon ausgehen, dass weitere erhebliche rechtswidrige Taten aufgrund eines solchen Missbrauchs zu erwarten seien. 

Intensiver Drogen – und Alkoholmissbrauch führten zu Schizophrenie

Der Angeklagte leide zwar an einer paranoiden Schizophrenie, welche durch Alkohol und Drogen in der Vergangenheit verstärkt wurde, aktuell befindet er sich jedoch konsequent in einer psychiatrischen Behandlung und kann Abstinenznachweise erbringen.

Die Richterin bedingt von einer Absehung in den Maßregelvollzug die Fortführung der Therapie sowie die unaufgeforderten Nachweise einer Drogenabstinenz. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Amtsgericht München, Urteil vom 15.06.2021 – 824 Ds 234 Js 184902/18 –

Foto: AdobeStock Nr. 105868368

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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