Untreue: wegen Verwertung des alten Flugplatzes in Oranienburg seitens BGH bestätigt
Der Bundesgerichtshof musste sich im Juni 2021 mit dem Untreue-Urteil des Landgerichtes Potsdam auseinandersetzen. Dies hat über die Untreuetathandlungen bezüglich der lukrativen Verwertung von alten Brandenburger Militärliegenschaften geurteilt.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Hauptangeklagte war Geschäftsführer, die restlichen Angeklagten waren Teilhaber einer ehemals landeseigenen, als GmbH verfassten Verwertungsgesellschaft. Ziel dieser Gesellschaft, welche vom Geschäftsführer im Jahre 2006 erworben wurde, war es, die brandenburgischen, landeseigenen Grundstücke zu vermarkten und zu verwerten, welche früher von den sowjetischen Westtruppen militärisch genutzt wurden und seit dem Abzug der Sowjettruppen verwittern.
Im Jahr 2009 verkaufte der Hauptangeklagte Geschäftsführer in enger Zusammenarbeit mit seinem Team aus Mitangeklagten ein etwa 65 Hektar großes, unerschlossenes Gebiet, auf welchem sich auch der von den früheren Streitkräften genutzte Flugplatz von Oranienburg befand.
Entgegen den Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Land Brandenburg wurde das Grundstück zu einem Preis von lediglich 205.000 € verkauft. Hier hätte jedoch aus Sicht der Experten mindestens ein Verkaufspreis von 800.000 € erzielt werden müssen.
Diese Preisfindung kam nach Feststellungen des Landgerichts Potsdam so zustande, da die übrigen Angeklagten alles in ihrer Macht stehende getan haben, um die notwendige Wertermittlung so zu drücken und zu verfälschen, dass das Gremium des brandenburgischen Finanzministeriums keine andere Möglichkeit sah, als der angebotenen Preisfindung zu folgen.
Das Landgericht fand heraus, dass die Käuferin des Grundstückes eine Projektgesellschaft war, an welcher sich der Hauptangeklagte Geschäftsführer maßgeblich durch Investitionen beteiligte. Es kam zu einem extrem lukrativen Geschäft seitens der Projektgesellschaft, denn diese konnte die Liegenschaften noch im Dezember 2009 an ein Logistikunternehmen verkaufen, welches für das baureife Land einen stolzen Preis von 5,6 Millionen € zahlte.
Die Richter aus Potsdam sahen darin eine Untreuehandlung seitens der ausführenden Verkäufer sowie eine Beihilfehandlung zur Untreue seitens der Angestellten, welche die Preisbildung mit beeinflusst haben. Es wurden Freiheitsstrafen ausgesprochen, welche jedoch alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Beihilfe wurde mit einer Geldstrafe sanktioniert.
Gegen das Urteil wandte sich der Hauptangeklagte mit einer Revision zum Bundesgerichtshof. Diese wurde jedoch seitens der Richter aus Karlsruhe verworfen. Weder die tatsächliche, noch die rechtliche Würdigung, noch die Rechtsfolgenentscheidung des Landgerichts Potsdam wiesen irgendwelche durchgreifenden Rechtsfehler auf. Das Urteil erwächst demnach in Rechtskraft.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.06.2021- 6 StR 334/20 –
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Hinweis:
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Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht