Berliner Kudamm-Raser-Fall: erneute Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes zu 13 Jahren Haft!

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Das Landgericht Berlin hat in seinem brandaktuellen Urteil vom 02.03.2021 eine weitere Entscheidung des sogenannten „Kudamm-Raser-Falles“ erwirkt. Nach nun mehr als fünf Jahren seit dem Vorfall des tödlichen Autorennens in der Berliner Innenstadt wurde der Hauptangeklagte Marvin N. nun zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich am 01. Februar im Jahre 2016. Nach den nun weitreichenden Feststellungen der Gerichte steht fest, dass die beiden Männer, die in dem PS-Kräftemessen verwickelt waren, mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde über den Kurfürstendamm durch die Berliner City-West gerast sind. Der bereits rechtskräftig verurteilte Herausforderer rammte schließlich den Jeep eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers, welcher rechtmäßig bei grüner Ampel in die Kreuzung eingefahren ist. Durch die Kollision ist das Fahrzeug des Rentners ca. 70 Meter weit durch die Luft geschleudert worden. Der Fahrzeugführer verstarb noch am Unfallort. Die beiden Raser seien anschließend vom Unfallort geflüchtet.

Der Fall beschäftigt die Justiz nun bereits seit Jahren. In erster Instanz sprach das Landgericht Berlin im Februar 2017 erstmals die Höchststrafe für eine solche Raser-Konstellation aus: Verurteilung wegen Mordes – Lebenslange Freiheitsstrafe.

Gegen dieses Urteil wurde Rechtsmittel eingelegt. Die Revision wurde vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, welcher das Urteil des Landgerichts vollständig aufhob und an dieses zurückverwies. Im Jahre 2019 kam eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin erneut zum selben Schuldspruch, begründete diesen jedoch juristisch differenziert. In der damalig zweiten Entscheidung lag das Augenmerk auf den sogenannten Mordmerkmalen, welche bei Erfüllung die Sanktion der lebenslänglichen Freiheitsstrafe des Mordes rechtfertigen. Im Urteil hieß es damals, das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden, deshalb sei ein solches Mordmerkmal erfüllt.

Diese Argumentation bestätigte der BGH in der erneuten Revision. In der Entscheidung aus dem März 2021 geht es jedoch vorrangig um den Mittäter, welcher nicht mit dem Fahrzeug des Rentners kollidierte, aber dennoch im Sinne einer Mittäterschaft der Mord zugerechnet werden soll.

Die Richter am Landgericht Berlin betonten, dass dem mittlerweile 29 – Jährigen keine täterschaftliche Mitverantwortung für den unmittelbaren Tod des Rentners anzulasten sei, denn der Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge im Kreuzungsbereich geschah aus reinem Zufall. Dennoch sei die Feststellung, dass dieser kurz vor der drohenden Kollision vom Gas gegangen und anschließend wieder stark beschleunigt haben soll, ausreichend, um daraus zu interpretieren, dass dieser bewusst das Risiko eines weiteren Zusammenpralles eingegangen ist, lediglich um das Rennen an dieser entscheidenden Stelle nicht zu verlieren. Daraus zogen die Richter den Entschluss, dass der Angeklagte den Tod des Fahrzeugführers bei einer drohenden Kollision billigend in Kauf genommen habe, was die Verurteilung zu einem versuchten Mord rechtfertigt.

Dennoch wird dies wohl lediglich eine weitere Entscheidung in dem spannenden Justizfall des Berliner Raser-Falles darstellen, denn der Verteidiger des Verurteilten habe bereits eine Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Richter in Karlsruhe entscheiden.

Landgericht Berlin, Urt. v. 02.03.2021, Az. 529 Ks 6/20

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Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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