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Die nachträgliche Zeugnisverweigerung als klassisches Beweisverwertungsverbot

Das Landgericht Oldenburg hatte im Februar 2022 eine klassische Fallgestaltung zum Zeugnisverweigerungsrecht von Eheleuten zu entscheiden, welches sich aus § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO herleiten lässt. Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar habe sich im eigenen Haus gestritten, der Mann soll an diesem Abend sogar handgreiflich geworden sein. Um den Streit […]