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Führerscheinentzug? Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter § 316 StGB

Zum Sachverhalt: Der Beschuldigte war um 1:55 Uhr innerorts mit einem E-Scooter gefahren. Die BAK betrug 1,28 Promille. Das AG hatte die Fahrerlaubnis vorläufig nach § 111 a StPO entzogen. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Angeklagte dringend verdächtig war, ein Fahrzeug (E-Scooter) geführt zu haben, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht […]