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Versehentlich Rückwärtsgang eingelegt – Kein Rückwärtsfahren im Sinne des § 315 c StGB

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat im Herbst 2020 eine weitere Konkretisierung des § 315 c StGB unternehmen müssen. Es war fraglich, ob das ungewollte Einlegen des Rückwärtsganges und das darauffolgende versehentliche Rückwärtsfahren mit dem PKW ausreicht, um den Tatbestand des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 f) StGB zu erfüllen. Die Richter der Revisionsinstanz sehen […]