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„Sie können mich mal…“ – keine zwangsläufige Beamten-Beleidigung nach § 185 StGB

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss aus dem Jahre 2004 festgestellt, dass Redewendungen, welche mehrdeutige Äußerungen enthalten, nicht pauschal als eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB zu behandeln sind. Es ist seitens der Gerichte demnach besonders auf die Umstände zu achten, vor allem auf den Kontext, in welchem die kritisierende Aussage gefallen […]