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Tasche mit Aufdruck „FCK CPS“ = strafbare Beleidigung?

Das Amtsgericht München musste sich im Frühjahr 2015 erneut mit den rechtlichen Tiefen der Beleidigungsdelikte auseinandersetzen. Die Tatrichterin entschied, dass der Schriftzug „FCK CPS“ auf einem Jutebeutel ausreicht, um die Beleidigung eines Polizeibeamten anzunehmen. Die 19-jährige Täterin wurde demnach zu einer Arbeitsauflage von 32 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Dem Fall liegt folgender konkreter Sachverhalt zugrunde: Eine […]