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Drogendeal und verdeckte Ermittler: bei Tatprovokation keine Strafbarkeit wegen Beihilfe

Der Strafsenat des Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.06.2015 klargestellt, dass eine rechtstaatswidrige Provokation einer Straftat durch verdeckte Ermittler ein Verfahrenshindernis begründet. Komme es nur deswegen zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe, weil die Ermittler die Tat durch massives Drängen provozieren, so darf es zu keiner Verurteilung wegen Beihilfe führen. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt […]