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Heroinkonsum zur Eigenbehandlung von erheblichen Schmerzen: durch Notstand gerechtfertigt?

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss aus dem Jahre 2016 festgestellt, dass der Konsum von Heroin zur Linderung von erheblichen krankheitsbedingten Schmerzen nicht unter den gerechtfertigten Notstand nach § 34 StGB fällt, denn die Schmerzlinderung könne immer noch durch andere Maßnahmen erreicht werden. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 2013 litt die Beschuldigte […]