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Bedrohen durch Vorhalten einer unerlaubten Schusswaffe: 2 Jahre Haft

Das Amtsgericht München hat im Sommer 2017 über einen Mann geurteilt, welcher vorsätzlich eine unerlaubte Schusswaffe erworben und mithilfe dieser seine damalige Freundin, sowie ihren Stiefvater in zwei Fällen ernsthaft bedroht hat. Seitens des Tatrichters wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung mit anschließender Einweisung in eine Entziehungsanstalt für elf Monate verhängt. Dem Fall […]