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Befangenheit des Richters: Schöffe bezeichnet Einlassung des Angeklagten als „Quatsch“

Der Bundesgerichtshof musste sich in einem Beschluss aus dem Jahre 2018 erneut mit der Konkretisierung des Strafprozessrechtes auseinandersetzen. Dort hat ein Schöffe eine Einlassung des Angeklagten mit dem Worten „Quatsch“ unterbrochen, was seitens der Richter aus Karlsruhe eine Befangenheit bestätigt und den Austausch des Schöffen rechtfertigt. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Vor dem Landgericht […]