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Ausnutzen der bestehenden Fehlfunktion eines Geldautomaten nicht strafbar?

Das Amtsgericht Karlsruhe musste im Jahre 2013 darüber entscheiden, ob eine Strafbarkeit des Computerbetruges nach § 263 a StGB besteht, wenn man einen Geldwechselautomaten aufgrund eines Defekts zur Gewinnbringung ausnutzt. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Geschädigte betrieb eine Spielhalle, welche mit Spielautomaten ausgestattet war, welche sowohl mit Geldscheinen als auch mit Geldmünzen bespielt […]