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Raub oder Diebstahl? Armbanduhr durch Zug vom Arm entwendet = kein versicherter Raub, sondern lediglich Diebstahl

Das Kammergericht in Berlin hatte im Dezember 2019 eine interessante Kombination aus dem Versicherungsrecht als auch aus dem Strafrecht zu bescheiden. Ein „Bestohlener“ ging gegen seine Versicherung vor, weil diese die entwendete Armbanduhr nicht bezahlen wollte. In dem zugrundeliegenden Versicherungsvertrag wurde festgelegt, dass lediglich Raubhandlungen von dieser abgedeckt seien, einfache Diebstahlshandlungen jedoch nicht. Letztendlich liegt […]