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Beamten-Beleidigung? „Dann bekommt ihr auf die Fresse“ = keine Beleidigung

Der Amtsgericht Harburg hat in seinem Urteil aus dem Jahre 2009 den Beleidigungstatbestand des § 185 StGB weiter konkretisiert und demnach deutlich gemacht, dass das deutsche Strafrecht nicht vor bloßen – wenn auch groben Unhöflichkeiten – schütze. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte war als Besucher in die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel gekommen, um einen […]