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Keine längere Führerscheinsperrfrist wegen fehlender Entschuldigung des Angeklagten!

Bereits mit Urteil vom 05.07.2016 entschied der BGH, dass eine unterbliebene Entschuldigung sowie ein fehlendes Bedauern des Angeklagten die Verhängung einer höheren Sperrfrist von einem Jahr und drei Monaten zur Neuerteilung eines Führerscheins nicht rechtfertigt. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Landshut wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu […]