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Rücktritt vom Mordversuch: Unterlassen weiterer Tötungshandlungen kann strafbefreiend sein

Der BGH hat bereits im September 2014 für Recht befunden, dass ein Fehlgehen der ersten Ausführungshandlungen nicht zwangsläufig zu einem Fehlschlag des Versuchs – also dem Ausschluss des Rücktritts vom Versuch – führt. Im vorliegenden Fall fasste der Angeklagte den Entschluss, sich während einer Flugstunde das Leben zu nehmen, wobei der Anschein eines Flugunfalls erweckt […]