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Unfallfucht? „Bedeutender Fremdschaden“ laut § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB erst ab 2.500 €

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat sich erneut bezüglich der Schwelle des „bedeutenden Fremdschadens“ aus § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB geäußert und hält an der eigenen „2.500€ – Rechtsprechung“ fest. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte befuhr im Februar 2019 mit seinem Ford Ranger die A73 nähe Nürnberg. Bei einem Spurwechselmanöver kollidierte dieser […]