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Bei Führerscheinentzug nach § 69 Abs. 1 StGB muss Ungeeignetheit zur Führung von Kraftfahrzeugen umfassend tatrichterlich begründet werden

Die Richter des Bundesgerichtshofes haben in ihrer verkehrsrechtlichen Entscheidung vom 27.03.2019 die Begründungspflicht des § 69 Abs. 1 StGB bei der Maßregelung des Fahrerlaubnisentzuges weiter konkretisiert. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte wurde vom erstinstanzlich-zuständigem Landgericht Konstanz aufgrund eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 Nr.1 Straßenverkehrsgesetz verurteilt, da dieser bei einer allgemeinen […]