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MPU-Gutachtenanordnung mit falschen Ermächtigungsgrundlagen muss nicht befolgt werden!

In dem vom Niedersächsischen OVG zu verhandelnden Fall wurde dem Antragsteller (AS) vom Antragsgegner, der Behörde, die Fahrerlaubnis entzogen. Gestützt wurde dies auf die Annahme der Nichteignung zum Führen von Kfz nach § 11 Abs. 8 FeV, nachdem das ärztliche Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht vorgelegt worden war. Der Grund hierfür war […]