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Telekommunikationsüberwachung – Verwertungsverbot bei falsch dargestelltem Sachverhalt!

Mit Urteil vom 15.11.2018 hatte das Amtsgericht München über ein Beweisverwertungsverbot im Bereich dem Telekommunikationsüberwachung zu entscheiden. Der Entscheidung lag nach Anklage folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte soll im Raum Dachau einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln  – Marihuana und Kokain – betrieben haben, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu haben. Davon wollte sich der Angeklagte […]