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Keine Voraussehbarkeit eines Unfalls für den Täter durch das Mitverschulden des Geschädigten?

In dem vom AG Tecklenburg zu verhandelnden Fall übersah der angeklagte PKW-Fahrer in der Dunkelheit aus Unachtsamkeit den auf der Fahrbahn liegenden Geschädigten und überrollte diesen. Er verstarb an den Folgen seiner Verletzungen, die er durch das Überrollen erlitt. Der Angeklagte wurden daher wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB verurteilt. Die Revision vor dem […]