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Motorradhelmpflicht auch bei Kopfbedeckung aus religiösen Gründen

Nach § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO muss grundsätzlich während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen, wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt. Ein Sikh, der aus religiösen Gründen einen Turban trug, stellte bei der Beklagten (Straßenverkehrsbehörde) einen Antrag auf Erteilung […]