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Beleidigung eines Polizeibeamten: Freiheitsstrafe ohne Bewährung

In Dortmund hatte der Angeklagte einen Polizeibeamten als „Spinner“ und „Spasti“ bezeichnet. Daraufhin wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auf einem Parkplatzbereich in Dortmund wurden zum Anlass eines Geburtstages vom Bekannten des Angeklagten Bierbänke aufgebaut. Aufgrund einer gemeldeten Ruhestörung wurde kurz darauf eine polizeiliche Kontrolle eingeleitet. Dabei forderten Polizeibeamte den […]