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Bemessung der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

Der Strafsenat des BGH musste sich im April 2017 in der Sache „1 StR 76/17“ nach längerer Zeit wieder mit dem Jugendstrafrecht und dessen Strafzumessung auseinandersetzen. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth aufgrund versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesgerichtshof […]