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Drogenfahrt ordnungswidrig? Ab wann handelt man fahrlässig?

Gem. § 24a Abs. 2 S. 1 StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines im Gesetz genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt nach § 24a Abs. 2 S. 2 StVG vor, wenn eine entsprechende Substanz im Blut nachgewiesen wird. Dabei begeht eine Ordnungswidrigkeit nicht nur derjenige, der vorsätzlich […]