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Gefährliche Körperverletzung? Gemeinschaftliches Hereinstürmen in eine Wohnung zur „Gesprächsklärung“ im Drogenhandel begründet keine Mittäterschaft an bereits vollendeter Körperverletzung!

Der 3. Strafsenat des BGH hatte sich im Februar 2017 mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit das gemeinsame Hereinstürmen zwecks einer Auseinandersetzung mit dem Wohnungsinhaber bereits die gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB erfüllt, wenn bereits im Vorfeld Körperverletzungshandlungen durch einen Beteiligten beendet worden waren. Insoweit sei eine Zurechnung im […]