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Drogengeschäft: keine schwere räuberische Erpressung bei Eintreibung vermeintlicher Schulden!

Der BGH hat im Juli 2017 per Beschluss entschieden, dass eine Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Ausnahmefällen – namentlich der zwangsweisen Inpfandnahme einer Sache oder der irrigen Annahme des Täters, es bestehe eine Forderung – aufgrund von fehlender Bereicherungsabsicht nicht in Betracht komme. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte D zunächst vom LG Rostock […]