Add Your Heading Text Here

Wohnungsdurchsuchung: Keine Verwertung von zufällig sichergestellten Gegenständen!

Das LG Kiel hat per Beschluss im April 2016 eine Wohnungsdurchsuchung, welche Zufallsfunde von Beweismitteln zur Folge hatte, zum Teil für rechtswidrig erklärt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte im vorliegenden Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit Bedrohung gem. § 241 StGB. Anlass war eine Streitigkeit zweier Gruppen innerhalb des Rotlichtmilieus. Hierbei […]