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Schärfere Anforderungen für das Bejahen einer Mittäterschaft!

Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 12.03.2013 entschieden, dass für die Verurteilung aufgrund einer mittäterschaftlich begangenen Tat strengere Anforderungen zu stellen sind. Diese liegen nicht vor, wenn dem Geschehen nicht zu entnehmen ist, dass neben der gemeinschaftlichen Tatbegehung mit Täterwillen, das Tätigwerden des einen nicht der Ergänzung des Tatanteils des anderen dient. Das […]