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Führerscheinentzug wegen Schusswaffengebrauch möglich?

Rechtstipp vom 04. Mai 2017 Mit seiner Entscheidung vom 08.03.2016 hat das Verwaltungsgericht Neustadt die Anordnung einer MPU wegen eines nicht straßenverkehrsrelevanten Ereignisses bestätigt. Der 1990 geborene Betroffene hatte auf den Schulhof mit einem Luftgewehr auf einen Schüler geschossen und diesen verletzt. Im Beisein seines Cousins soll er beim Anlegen vor dem Schuss gesagt haben: […]