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Fahrlässige Tötung: Verurteilung des „Kölner Rasers“ rechtskräftig!

Rechtstipp vom 03. Mai 2017 Der BGH hat mit Beschluss vom 22.11.2016 das landgerichtliche Urteil, in welchem die „Autoraser der Aachener Straße“ in Köln wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurden, für rechtskräftig erklärt und somit die Revision des Angeklagten verworfen. Der Angeklagte […]